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Brutto Netto Rechner Midijob 2025

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt im Übergangsbereich (538 € - 2.000 €) mit reduzierten Sozialabgaben

Reduzierte BeiträgeVolle VersicherungMehr Netto

Ihre Daten

2Steuerliche Angaben

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob (auch Übergangsbereich oder früher Gleitzone genannt) ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 538,01 € und 2.000 €.

Der große Vorteil: Im Midijob zahlen Sie als Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber trotzdem den vollen Versicherungsschutz in Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Minijob

bis 538 €

  • • Keine Sozialabgaben
  • • Steuerfrei
  • • Begrenzte Rente

Midijob

538 - 2.000 €

  • • Reduzierte Abgaben
  • • Steuerpflichtig
  • • Volle Versicherung

Regulär

ab 2.000 €

  • • Volle Abgaben (~20%)
  • • Steuerpflichtig
  • • Volle Versicherung

Wie wird der Midijob berechnet?

Die Berechnung im Midijob basiert auf einer reduzierten Bemessungsgrundlage. Das bedeutet: Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge nicht auf Ihr volles Bruttogehalt, sondern auf einen niedrigeren Betrag.

Die F-Formel

Die reduzierte Bemessungsgrundlage wird mit dem sogenannten F-Wert berechnet:

F = 0,6 + (Ihr Brutto / 2.000 €) × 0,4

Reduzierte Bemessungsgrundlage = F × Ihr Bruttoverdienst

Rechenbeispiel: 1.200 € Brutto

1. F-Wert berechnen:0,6 + (1.200 / 2.000) × 0,4 = 0,84
2. Reduzierte Basis:0,84 × 1.200 € = 1.008 €
Sie zahlen Beiträge auf:1.008 € statt 1.200 €

Ersparnis: ca. 192 € × 20% = 38,40 € pro Monat weniger Sozialabgaben!

Wichtig für Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber zahlt seine Sozialversicherungsbeiträge auf das volle Bruttogehalt (in diesem Beispiel 1.200 €), nicht auf die reduzierte Bemessungsgrundlage. Die Reduzierung gilt nur für den Arbeitnehmeranteil.

Vorteile des Midijobs

1

Weniger Abzüge

Je nach Verdienst sparen Sie 30-200 € pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen im Vergleich zur regulären Beschäftigung.

2

Voller Versicherungsschutz

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit 100% Leistungsumfang trotz reduzierter Beiträge.

3

Volle Rentenansprüche

Ihre Rentenansprüche werden voll angerechnet, obwohl Sie weniger Beiträge zahlen. Der Staat gleicht die Differenz aus.

4

Flexibel kombinierbar

Ideal als Zweitjob, Teilzeit oder Nebenbeschäftigung - perfekt für Studenten, Rentner oder Eltern.

Midijob vs. Reguläre Beschäftigung - Vergleich

BruttoMidijob SV-BeiträgeRegulär SV-BeiträgeErsparnis/MonatErsparnis/Jahr
600 €72,00 €120,00 €48,00 €576 €
800 €107,20 €160,00 €52,80 €633,60 €
1.000 €140,00 €200,00 €60,00 €720 €
1.200 €201,60 €240,00 €38,40 €460,80 €
1.500 €270,00 €300,00 €30,00 €360 €
1.800 €334,80 €360,00 €25,20 €302,40 €

*Berechnung basiert auf durchschnittlichen Sozialversicherungssätzen 2025 (ca. 20% Arbeitnehmeranteil). Individuelle Abweichungen möglich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich neben einem Midijob noch einen Minijob haben?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie einen Midijob als Hauptbeschäftigung haben, können Sie zusätzlich einen Minijob (bis 538 €) ausüben. Der Minijob bleibt dann sozialversicherungsfrei. Wichtig: Der Midijob muss Ihre Hauptbeschäftigung sein.

Was passiert, wenn ich mal mehr als 2.000 € verdiene?

Einmalige Überschreitungen (z.B. durch Bonuszahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) sind in der Regel unproblematisch. Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt. Bei dauerhaftem Überschreiten der 2.000-€-Grenze endet die Midijob-Regelung automatisch.

Bekomme ich im Midijob Arbeitslosengeld?

Ja! Da Sie im Midijob in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, haben Sie bei Verlust des Jobs Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Höhe richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate.

Wie wirkt sich ein Midijob auf Krankengeld aus?

Sie erhalten reguläres Krankengeld! Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von ca. 70% Ihres Bruttogehalts (max. 90% des Nettogehalts). Dies gilt auch im Midijob ohne Abstriche.

Welche Steuerklasse ist im Midijob am besten?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei niedrigem Einkommen im Midijob fallen oft keine oder nur geringe Steuern an. Verheiratete sollten Steuerklasse III/V oder IV/IV-Faktor prüfen. Alleinerziehende profitieren von Steuerklasse II. Nutzen Sie unseren Rechner oben für verschiedene Szenarien.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Bei einem einzelnen Midijob ohne weitere Einkünfte ist eine Steuererklärung meist freiwillig. Sie kann sich aber lohnen, um zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen (z.B. durch Werbungskosten, Pendlerpauschale). Bei mehreren Jobs oder Nebeneinkünften kann eine Abgabepflicht bestehen.

Kann ich als Student einen Midijob haben?

Ja, definitiv! Studenten können problemlos im Midijob arbeiten. Beachten Sie aber: Ab einem Verdienst über 538 € entfallen Sie aus der studentischen Krankenversicherung und müssen sich normal versichern (ca. 110 €/Monat). Bei unter 20 Wochenstunden bleibt Ihr Studentenstatus erhalten.

Was gilt für Rentner im Midijob?

Rentner können uneingeschränkt im Midijob arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner wurden abgeschafft. Sie zahlen jedoch weiterhin in die Rentenversicherung ein, was Ihre Rente später leicht erhöht. Vorteil: Die reduzierten Beiträge machen den Midijob besonders attraktiv für Rentner.

Tipps zur Optimierung

1

Verdienst optimieren

Der "Sweet Spot" liegt zwischen 1.000 € und 1.500 €. Hier ist die absolute Ersparnis am höchsten. Bei 1.200 € sparen Sie fast 40 € pro Monat.

2

Steuerklasse prüfen

Verheiratete sollten die Steuerklassenkombination optimieren. Bei Midijob-Verdienst des Partners kann Steuerklasse III/V günstiger sein als IV/IV.

3

Werbungskosten absetzen

Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen - auch im Midijob können Sie Werbungskosten steuerlich geltend machen und Steuern zurückbekommen.

4

Minijob kombinieren

Midijob (1.500 €) + Minijob (538 €) = 2.038 € Gesamtverdienst bei optimalen Abgaben. Der Minijob bleibt abgabenfrei!

Weitere nützliche Rechner

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Haftungsausschluss: Die Berechnungen auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir keine Garantie übernehmen. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter. Stand: Januar 2025.