1% Regelung auf der Lohnabrechnung

Muster & Erklärung für 2026: So verstehen Sie Ihre Firmenwagen-Abrechnung richtig.

Wie steht der Firmenwagen auf der Abrechnung?

Viele Arbeitnehmer wundern sich, warum der Firmenwagen auf der Lohnabrechnung zweimal auftaucht: einmal als Zurechnung (Plus) und einmal als Abzug (Minus). Das ist völlig korrekt und notwendig.

Das Prinzip in Kürze:

  1. Der Geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt dazuaddiert, um die Lohnsteuer zu berechnen.
  2. Am Ende wird der gleiche Betrag vom Nettogehalt wieder abgezogen, da Sie das Geld ja nicht ausgezahlt bekommen (Sie haben ja das Auto).

Muster-Abrechnung (Beispiel)

Nehmen wir an, Sie haben ein Bruttogehalt von 4.000 € und einen Firmenwagen (Listenpreis 40.000 €) nach der 1% Regelung. Der geldwerte Vorteil beträgt 400 € (plus Wegegeld).

PositionBetragErklärung
Grundgehalt4.000,00 €Ihr normales Gehalt
+ 1% Firmenwagenwert400,00 €Steuerpflichtiger Vorteil (Zurechnung)
Steuer-Brutto4.400,00 €Basis für Lohnsteuer & Sozialvers.
- Lohnsteuer & SV- 1.600,00 €Angenommene Abzüge
Netto-Verdienst2.800,00 €Zwischensumme
- Firmenwagenabzug- 400,00 €Auszahlungskorrektur (Sie haben das Auto ja schon)
Auszahlungsbetrag2.400,00 ۆberweisung aufs Konto

Steuererklärung: Wo eintragen?

Gute Nachrichten: In den meisten Fällen müssen Sie nichts manuell eintragen.

  • Der geldwerte Vorteil ist bereits in Ihrem Bruttoarbeitslohn (Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung) enthalten.
  • Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag bereits versteuert und an das Finanzamt übermittelt.

Ausnahme: Werbungskosten

Sie können die Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale) in der Anlage N als Werbungskosten geltend machen, auch wenn Sie einen Firmenwagen nutzen. Der Firmenwagen mindert diese Pauschale nicht!

Wollen Sie nachrechnen?

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