1% Regelung auf der Lohnabrechnung
Muster & Erklärung für 2026: So verstehen Sie Ihre Firmenwagen-Abrechnung richtig.
Wie steht der Firmenwagen auf der Abrechnung?
Viele Arbeitnehmer wundern sich, warum der Firmenwagen auf der Lohnabrechnung zweimal auftaucht: einmal als Zurechnung (Plus) und einmal als Abzug (Minus). Das ist völlig korrekt und notwendig.
Das Prinzip in Kürze:
- Der Geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt dazuaddiert, um die Lohnsteuer zu berechnen.
- Am Ende wird der gleiche Betrag vom Nettogehalt wieder abgezogen, da Sie das Geld ja nicht ausgezahlt bekommen (Sie haben ja das Auto).
Muster-Abrechnung (Beispiel)
Nehmen wir an, Sie haben ein Bruttogehalt von 4.000 € und einen Firmenwagen (Listenpreis 40.000 €) nach der 1% Regelung. Der geldwerte Vorteil beträgt 400 € (plus Wegegeld).
| Position | Betrag | Erklärung |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 4.000,00 € | Ihr normales Gehalt |
| + 1% Firmenwagenwert | 400,00 € | Steuerpflichtiger Vorteil (Zurechnung) |
| Steuer-Brutto | 4.400,00 € | Basis für Lohnsteuer & Sozialvers. |
| - Lohnsteuer & SV | - 1.600,00 € | Angenommene Abzüge |
| Netto-Verdienst | 2.800,00 € | Zwischensumme |
| - Firmenwagenabzug | - 400,00 € | Auszahlungskorrektur (Sie haben das Auto ja schon) |
| Auszahlungsbetrag | 2.400,00 € | Überweisung aufs Konto |
Steuererklärung: Wo eintragen?
Gute Nachrichten: In den meisten Fällen müssen Sie nichts manuell eintragen.
- Der geldwerte Vorteil ist bereits in Ihrem Bruttoarbeitslohn (Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung) enthalten.
- Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag bereits versteuert und an das Finanzamt übermittelt.
Ausnahme: Werbungskosten
Sie können die Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale) in der Anlage N als Werbungskosten geltend machen, auch wenn Sie einen Firmenwagen nutzen. Der Firmenwagen mindert diese Pauschale nicht!